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   OLG Brandenburg, 12.03.2015 - 9 UF 20/14   

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https://dejure.org/2015,9983
OLG Brandenburg, 12.03.2015 - 9 UF 20/14 (https://dejure.org/2015,9983)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2015 - 9 UF 20/14 (https://dejure.org/2015,9983)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2015 - 9 UF 20/14 (https://dejure.org/2015,9983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für vier minderjährige Kinder auf die Kindesmutter allein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für vier minderjährige Kinder auf die Kindesmutter allein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für vier minderjährige Kinder auf die Kindesmutter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für vier minderjährige Kinder auf die Kindesmutter

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 30.04.2003 - 10 UF 5/03

    Nacheheliches Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht) der Eltern unter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.03.2015 - 9 UF 20/14
    Bei der prognostischen Beurteilung sind die Gesichtspunkte der Erziehungseignung und Bindungstoleranz der Eltern, der Bindungen der Kinder, des Kontinuitätsgrundsatzes, des Förderungsprinzips und schließlich auch der Kindeswillen von entscheidender Bedeutung, wobei die Gewichtung im konkreten Einzelfall dem Gericht überlassen ist (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2003, 1953).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2018 - 4 UF 226/17

    Auflösung der gemeinsamen Sorge bei Dissens über Durchführung des Wechselmodells

    Die unterschiedlichen Erziehungsstile der Eltern jedoch, die der Vater im Hinblick auf die Kindesmutter sinngemäß als unangemessen weich schildert, während er meint, seinen Söhnen alleine hinreichend klar Strukturen und Vorgaben bieten zu können - die im Ergebnis also als eher autoritär bzw. kooperativ zu umschreiben wären - haben beide ihre Berechtigung und erlauben nicht den Rückschluss darauf, dem jeweils anderen die Erziehungsfähigkeit abzusprechen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. März 2015 zu Az. 9 UF 20/14, zit. n. juris).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 4 UF 45/20

    Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei

    Erforderlich ist letztlich eine alle Umstände des Einzelfalls abwägende Entscheidung, die auf einer möglichst breiten und zuverlässigen Tatsachengrundlage beruht und dabei stets am Kindeswohl orientiert ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. März 2015, Az. 9 UF 20/14, zit. n. juris).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2021 - 9 UF 117/21

    Antrag eines Elternteils auf Übertragung des Sorgerechts Aufhebung einer

    Dafür spricht bereits der Aspekt der räumlichen und sozialen Kontinuität, dem bei der Frage des Aufenthaltes des Kindes regelmäßig eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12.05.2015 - 9 UF 20/14).
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